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Passivrauchen Passivrauchen ist gesundheitsschädlich und kann zu Krankheit und Tod führen – dies ist wissenschaftlich einwandfrei erwiesen. Lediglich Vertreter der Zigarettenindustrie bzw. deren Auftraggeber bestreiten diese Tatsache nach wie vor. Passivrauchen verursacht eine Reihe von akuten und chronischen Krankheiten, einschließlich Lungenkrebs und die koronare Herzkrankheit. Insbesondere für bereits erkrankte oder geschwächte Personen, so wie z.B. die Millionen Asthmatiker ist das Passivrauchen eine konstante Gesundheitsgefährdung. Für Kinder ist das Passivrauchen aufgrund ihres noch unausgereiften Organismus besonders gefährlich. (Quelle: WHO-Kollaborationszentrum
für Tabakkontrolle)Rauchfreie öffentliche EinrichtungenJeden Tag gehen in Deutschland 386 Millionen Zigaretten in Rauch auf. Die meisten Zigaretten werden in Innenräumen geraucht.Der Rauch jeder einzelnen Zigarette enthält mehr als 4800 Chemikalien, darunter zahlreiche toxische und krebserregende Stoffe. Die schadstoffbeladenen Partikel des Tabakrauches lagern sich an Wänden, auf dem Boden, in Teppichen, auf Möbeln, Akten und Büchern ab. Von hier werden die Schadstoffe kontinuierlich wieder in die Raumluft abgegeben. Innenräume, in denen Rauchen erlaubt ist, sind somit eine fortwährende Expositionsquelle für die im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe, selbst wenn dort aktuell nicht geraucht wird und selbst wenn gelüftet wurde und scheinbar kein riechbarer Zigarettenrauch bemerkt wird. Rauchen in öffentlichen Gebäuden, dem Arbeitsplatz, in Restaurants und Kneipen stellt demnach eine von Mitarbeitern und Besuchern sowie Gästen nicht hinnehmbare Gefahrenquelle für die Gesundheit dar. Die Schaffung rauchfreier Arbeitsplätze, rauchfreier öffentlicher Einrichtungen wie beispielsweise Schulen, Krankenhäuser, Gastronomie und Kinos sowie rauchfreie öffentliche Verkehrsmittel und Privathaushalte, führt nicht nur zu einer Verhinderung von Passivrauchbelastung, sondern auch zur Verringerung der Raucherquote und des Prokopf-Konsums von Tabakprodukten, da Raucher in Folge der Auswirkung von Nichtraucherzonen darin unterstützt werden, ihren Konsum einzuschränken und einen Anreiz zur Beendigung des Tabakkonsums haben. Rauchfreie Arbeitsplätze stellen deshalb sowohl für die Nichtraucher als auch für die Raucher einen wesentlichen Gesundheitsschutz dar. In Deutschland besteht gemäß der im Jahr 2001 novellierten Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich ein wirksamer Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz. Dennoch gibt es eine Einschränkung der Verordnung, nach der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur in soweit treffen müssen, „als es die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung" zulassen. Dies betrifft insbesondere den öffentlichen Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie öffentliche Einrichtungen und die Gastronomie. Im Gegensatz zu Deutschland bestehen in vielen anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft oder der Europaregion der Weltgesundheitsorganisation rauchfreie Einrichtungen und zunehmend auch rauchfreie Gastronomie. Informationen zur Situation in den anderen Ländern, werden in der rechten Dokumentenspalte gegeben. Besonders sei auch darauf verwiesen, dass ausreichend Belege vorliegen, welche den wirtschaftlichen Nutzen einer rauchfreien Gastronomie für Gastronomen deutlich machen. |